- hiebfest
- hieb|fest 〈Adj.〉1. gegen Hiebe gesichert2. 〈in der Wendung〉 hieb- und stichfest 〈fig.〉 unwiderlegbar, stichhaltig (Beweis)
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hieb|fest <Adj.>:* * *
hieb|fest <Adj.>: nur in der Fügung hieb- und stichfest (durch mögliche Einwände od. Angriffe in seiner Gültigkeit nicht zu erschüttern, unwiderlegbar, fundiert; nach einer Zauberhandlung, die jmdn. unverwundbar machen sollte): hieb- und stichfeste Argumente; tatsächlich waren seine Verträge ... vom juristischen Standpunkt aus hieb- und stichfest (Ruark [Übers.], Honigsauger 269).
Universal-Lexikon. 2012.